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QUALITÄT UND UMWELTSCHUTZ GEHÖREN ZUSAMMEN!

Aktiver Umweltschutz ist ein Baustein für die Zukunftssicherung unserer Gesellschaft und ein Teil der heutigen Verantwortung für zukünftige Generationen – im privaten wie im betrieblichen Bereich.

Die Verantwortung unseres Unternehmens sehen wir im dem Schutz der Umwelt, der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter. Wir wollen in allen Staaten und Ländern, in denen wir tätig sind, unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden.
Wir verwenden äußerste Sorgfalt auf die Sicherheit unserer Mitarbeiter und unserer Produkte.

Am 23. März 2005 wurde das seit langem diskutierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verkündet. Mit dem Gesetz werden zwei europäische Richtlinien ins deutsche Recht umgesetzt. Die Richtlinie 2002/95/EG dient „zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“. Sie wird im englischen Sprachgebrauch mit „RoHS“ abgekürzt („Restriction of Hazardous Substances“). Die zweite Richtlinie 2002/96/EG „über Elektro- und Elektronik-Altgeräte“ legt Anforderungen an die Rücknahme und Verwertung von Altgeräten fest, sie wird häufig auch als WEEE – Richtlinie bezeichnet. („Waste on Electric and Electronic Equipment”).

Bei der Analyse zur Anwendung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hat uns im Rahmen einer Schulungs- / Beratungsdienstleistung das externe Umweltberatungsunternehmen:

dr. haidn umweltberatung
Langäckerstr. 16
D 94133 Röhrnbach-Oberndorf

mit einer eingehenden Analyse beraten und unterstützt.

Folgende „B2B“ Glaubhaftmachung wurde anlässlich dieser Beratung erarbeitet:

  • Eingruppierung in Produktkategorie: Gerätegruppe Kategorie 1„Haushaltsgroßgeräte“, Geräteart 3 Haushaltsgroßgeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung nach „B2B“.
  • Unsere Kunden sind Handwerks- oder Industrieunternehmen im In- und Ausland. • Wir vertreiben nicht an Privatkunden.
  • Unsere Anlagen sind zum Einen eigenständige Infrarotheizeinrichtungen die als Produktionsheizanlagen bei der Herstellung von Erzeugnissen unserer Kunden eingesetzt werden. Zum Anderen als Heizungen somit als Komponenten in komplexen Produktions- maschinen wie Kaschier-, Thermoform-, Druckfarbentrocknungsanlagen eingesetzt werden.
  • Die Größe und elektrische Leistung der Heizeinrichtungen ist ein weiterer Gesichtspunkt für eine ausschließliche industrielle Verwendung. Einige spezielle kundenspezifische Heizungen haben zwar nur wenige kW, wesentliche Einheiten oder auch Öfen liegen hier zwischen 20 und 350 kW elektrischer Leistung.
  • Unsere B2B Geräte dürfen von unseren Kunden nicht bei Sammelstellen der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger zur kostenlosen Entsorgung angeliefert werden. Diese sind über Fachbetriebe einer fachgerechten Weiternutzung oder Entsorgung zu übergeben.
  • Die von uns vertriebenen Infrarotquarzstrahler oder Heizlampen sind im Sinne des ElektroG nicht als Gasentladungslampen (Leuchtstofflampen; Kompaktleuchtstofflampen CFL-NI; Energiesparlampen CFL-I oder HID-Lampen einzustufen und daher als Glühmittel wie „normale Glühbirnen“ zu entsorgen.

Wir arbeiten auch ohne Zertifizierung nach den Richtlinien der Umweltzertifizierung ISO 14001.